Die letzte Reise – geplant und finanziert
Sie möchten bis zuletzt Verantwortung übernehmen und auch die letzten Dinge nicht ausklammern? Sie haben genaue Vorstellungen davon, wie Sie sich die Gestaltung Ihrer Trauerfeier wünschen? Ein Vorsorgevertrag gibt Ihnen die Gewissheit, dass Ihren Vorstellungen zu hundert Prozent entsprochen und alles genau so ausgeführt wird, wie Sie es möchten.
Gleichzeitig entlasten Sie dadurch Ihre Familie: Sie haben schon zu Lebzeiten alles organisiert, und Ihre Angehörigen können sich ganz ihrer Trauer und dem würdevollen Abschiednehmen widmen, anstatt sich mit materiellen Fragen herumschlagen zu müssen.
In einem persönlichen Gespräch mit uns beraten wir Sie umfassend darüber, welche Möglichkeiten es gibt und welche individuellen Wünsche berücksichtigt werden können ‒ von der Bestattungsart über die Gestaltung der Trauerfeier bis zum Grabschmuck. Ihre Regelungen können Sie zu Lebzeiten beliebig oft ändern. Für Ihre Hinterbliebenen sind sie hingegen bindend.
Finanzielle Absicherung
Viele Menschen haben den Wunsch, ihre Angehörigen zu entlasten und für die eigene Bestattung finanziell vorzusorgen. Nachdem 2004 das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkassen gestrichen wurde, ist private Vorsorge noch wichtiger geworden – wir beraten Sie zu verschiedenen Möglichkeiten, insbesondere zur Sterbegeldversicherung oder eine Einmalzahlung auf ein Treuhandkonto.
Sterbegeldversicherungen werden von verschiedenen Versicherungsunternehmen angeboten. Sie sollen die Bestattungskosten und andere Aufwendungen, die mit dem Todesfall in Zusammenhang stehen, decken.
Sterbegeldversicherungen dienen aber nicht allein der Entlastung der Hinterbliebenen. Auch Menschen, die keine Angehörigen haben, können auf diese Weise zu Lebzeiten dafür sorgen, dass sie eine angemessene Bestattung erhalten. Im Sterbefall wird die vorher festgelegte Versicherungssumme an eine zuvor bezeichnete Person ausgeschüttet.
Informationen zur Sterbegeldversicherung des Kuratoriums Deutsche Bestattungskultur in Kooperation mit der Nürnberger Versicherung.
Wer keine Sterbegeldversicherung abschließen möchte, kann stattdessen die Bestattungskosten auch auf ein Treuhandkonto einzahlen, das er selbst auf seinen Namen einrichtet, die Bank aber treuhänderisch für eine andere Person, in der Regel den beauftragten Bestatter, verwaltet. Im Sterbefall erhält diese Person das Geld und richtet davon die Bestattung aus.
Weitere Informationen zum Treuhandkonto der Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG.
