Die letzte Reise – geplant und finanziert

Sie möchten bis zuletzt Verantwortung übernehmen und auch die letzten Dinge nicht ausklammern? Sie haben genaue Vorstellungen davon, wie Sie sich die Gestaltung Ihrer Trauerfeier wünschen? Ein Vorsorgevertrag gibt Ihnen die Gewissheit, dass Ihren Vorstellungen zu hundert Prozent entsprochen und alles genau so ausgeführt wird, wie Sie es möchten.

Gleichzeitig entlasten Sie dadurch Ihre Familie: Sie haben schon zu Lebzeiten alles organisiert, und Ihre Angehörigen können sich ganz ihrer Trauer und dem würdevollen Abschiednehmen widmen, anstatt sich mit materiellen Fragen herumschlagen zu müssen.

In einem persönlichen Gespräch mit uns beraten wir Sie umfassend darüber, welche Möglichkeiten es gibt und welche individuellen Wünsche berücksichtigt werden können ‒ von der Bestattungsart über die Gestaltung der Trauerfeier bis zum Grabschmuck. Ihre Regelungen können Sie zu Lebzeiten beliebig oft ändern. Für Ihre Hinterbliebenen sind sie hingegen bindend.

Finanzielle Absicherung

Viele Menschen haben den Wunsch, ihre Angehörigen zu entlasten und für die eigene Bestattung finanziell vorzusorgen. Nachdem 2004 das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkassen gestrichen wurde, ist private Vorsorge noch wichtiger geworden – wir beraten Sie zu verschiedenen Möglichkeiten, insbesondere zur Sterbegeldversicherung oder eine Einmalzahlung auf ein Treuhandkonto.

Sterbegeldversicherungen werden von verschiedenen Versicherungsunternehmen angeboten. Sie sollen die Bestattungskosten und andere Aufwendungen, die mit dem Todesfall in Zusammenhang stehen, decken.

Sterbegeldversicherungen dienen aber nicht allein der Entlastung der Hinterbliebenen. Auch Menschen, die keine Angehörigen haben, können auf diese Weise zu Lebzeiten dafür sorgen, dass sie eine angemessene Bestattung erhalten. Im Sterbefall wird die vorher festgelegte Versicherungssumme an eine zuvor bezeichnete Person ausgeschüttet.

Informationen zur Sterbegeldversicherung des Kuratoriums Deutsche Bestattungskultur in Kooperation mit der Nürnberger Versicherung.

Wer keine Sterbegeldversicherung abschließen möchte, kann stattdessen die Bestattungskosten auch auf ein Treuhandkonto einzahlen, das er selbst auf seinen Namen einrichtet, die Bank aber treuhänderisch für eine andere Person, in der Regel den beauftragten Bestatter, verwaltet. Im Sterbefall erhält diese Person das Geld und richtet davon die Bestattung aus.

Weitere Informationen zum Treuhandkonto der Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG.


Ihre Rechte am Lebensende

Wir weisen darauf hin, dass Sie auf dieser Homepage lediglich allgemeine Informationen finden. Die Informationen können weder eine Rechts­beratung ersetzen noch berücksichtigen sie die jeweiligen besonderen Gegeben­heiten des Einzel­falles. Für eine konkrete Rechts­beratung wenden Sie sich bitte an einen Rechts­anwalt oder Notar.

Weiterführende Informationen des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz:

In Ihrem Testament bestimmen Sie, was mit Ihrem Vermögen und Besitz im Todesfall geschehen soll. Es gibt zwei Möglichkeiten ein rechts­kräftiges Testament zu verfassen: Zum einen das „eigenhändige Testament“. Es muss vom Testierenden hand­schriftlich auf Papier nieder­geschrieben werden, sollte Ort und Datum enthalten und muss Ihre persönliche Unterschrift mit vollem Vor- und Nachnamen tragen. Die Alternative ist das „notarielle Testament“, das von einem Notar beurkundet wird. Selbst­verständlich können Sie Ihr Testament jederzeit widerrufen.

Sofern Sie nicht durch ein Testament Ihre Erben bestimmt haben, legt der Gesetzgeber eine Erben­reihenfolge fest: Erben erster Ordnung sind Kinder, Ehepartner und Enkel. In einer Zugewinn­gemeinschaft erbt der Ehe­partner mindestens die Hälfte. Die andere Hälfte wird unter den ehelichen, nicht ehelichen und adoptierten Kindern bzw., falls diese nicht mehr leben, unter deren Kindern zu jeweils gleichen Teilen aufgeteilt. Erben zweiter Ordnung sind Eltern, Geschwister und deren Kinder. Sie erben nur dann, wenn es keine direkten Nachkommen des Erblassers gibt. Gibt es auch keine Erben zweiter Ordnung, geht das Vermögen an die Erben dritter Ordnung – die Großeltern, Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen.

Mit einer Vorsorge­vollmacht beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens, stellvertretend für Sie sämtliche oder einzelne festgelegte Entscheidungen zu treffen und Verträge abzuschließen oder zu kündigen, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Für bestimmte Geschäfte, insbesondere Grundstücks­geschäfte, ist eine notarielle Vorsorge­vollmacht notwendig, für andere Vermögens­geschäfte, insbesondere Bank­geschäfte aller Art, zumindest eine schriftliche Vollmacht. Abschließend sollte eine Vorsorge­vollmacht immer mit einer Patienten­verfügung kombiniert werden, um auch gesund­heitliche Aspekte zu klären.

Mit einer Patienten­verfügung treffen Sie Vorsorge für den Fall, dass Sie eines Tages nicht mehr in der Lage sein sollten, Entscheidungen über Ihre medizinische Behandlung zu treffen. Sie dient dazu, Ihrem behandelnden Arzt Anhalts­punkte dafür zu geben, welche ärztliche Behandlung Sie unter welchen Bedingungen wünschen oder ablehnen. Eine solche Patienten­verfügung kann mit einer notariellen Vorsorge­vollmacht verbunden, aber auch isoliert und privat­schriftlich erstellt werden.

In einem Vorsorge­vertrag können Sie von der Bestattungsart über den Ort der Beisetzung und das Sarg- und / oder Urnen­modell bis zum Ablauf der Trauerfeier viele individuelle Details festhalten. Wichtig: Ihre Angehörigen müssen von diesem Vertrag Kenntnis haben! Mit einem Vorsorge­vertrag entlasten Sie Ihre Angehörigen aber nicht nur emotional. Er bietet Ihrer Familie auch finanzielle Absicherung, denn Sie können ihn mit einer Einmal­zahlung auf ein Treuhand­konto oder einer regel­mäßigen oder einmaligen Zahlung in eine Sterbegeld­versicherung kombinieren. In einem persönlichen Gespräch informieren wir Sie gerne näher über dieses Thema.

Eine ausführliche Beratung zur Bestattungsvorsorge bei Bestattungen Cornelia Pfister ist kostenfrei.
Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns!